Am Samstag, 6. Februar
2000, war der D 203 Schweiz-Express auf
dem Weg von Amsterdam nach Basel. Im Güterbahnhof Brühl wurden in dieser Nacht
Gleisarbeiten durchgeführt, weshalb der Zug ab Hürth-Kalscheuren auf das
Gegengleis der zweigleisigen Hauptstrecke geleitet wurde. Im
Personenbahnhof Brühl fuhr der Zug um
00:13 Uhr mit überhöhter Geschwindigkeit in den Abzweig einer Weiche und
entgleiste. Teile des Zuges rasten eine Böschung herunter, die Zuglok kam in
einem Einfamilienhaus zum Stehen. Die nachfolgenden Wagen stellten sich quer,
einer wurde durch die Wucht des Aufpralls gegen den Pfeiler der
Bahnsteigüberdachung gedrückt. Von den 201 Reisenden des Zuges wurden 149
verletzt, 9 Menschen starben.
Der Bahnhof Brühl besteht aus zwei Teilen, dem Personenbahnhof (Pbf) und dem
Güterbahnhof (Gbf). Züge durchfahren auf ihrem Weg aus Köln kommend zuerst den
Güterbahnhof und dann den Personenbahnhof. In der Unfallnacht wurden im
Güterbahnhof Brühl am rechten der beiden durchgehenden Hauptgleise in
Fahrtrichtung Bonn, dem Gleis 1, Arbeiten durchgeführt, weshalb dieses Gleis
für die planmäßigen Zugfahrten gesperrt wurde. Die Züge mussten auf das
linke Gegengleis (Gleis 2) ausweichen.
Weil im Güterbahnhof Brühl vor der Baustelle keine direkte
Überleitungsmöglichkeit auf das linke Gleis besteht, mußte der Zug bereits in
Hürth-Kalscheuren auf das Gegengleis geleitet werden. Dieser Streckenabschnitt
ist bis Brühl signaltechnisch für Gleiswechselbetrieb eingerichtet. Das
bedeutet, daß Züge sowohl auf dem rechten als auch auf dem linken der beiden
Hauptgleise in beide Richtungen mit fahrplanmäßiger Höchstgeschwindigkeit
verkehren können. Eine Durchfahrt des Bahnhofes Brühl auf dem linken Gleis
war jedoch sicherungstechnisch nicht vorgesehen, weshalb keine Fahrstraße existierte.
Die in dieser Nacht diensthabende Fahrdienstleiterin mußte den geplanten
Fahrtweg manuell sichern und die Zugfahrt durch das Ersatzsignal (Zs1)
zulassen.
Zum Schutz der Baustelle war auf dem linken Gleis eine
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 120 km/h angeordnet worden. Im Verzeichnis der
Langsamfahrstellen (La), welches dem Lokführer vorlag, war diese Anweisung
entsprechend eingetragen. Demnach sollte der Lokführer den Zug auf 120 km/h
verlangsamen und nach Passieren der Baustelle mit 90 km/h weiterfahren. Jedoch
erwies sich der Eintrag zur Geschwindigkeitsbeschränkung auf 120 km/h als
überflüssig, da beim Einsatz des Ersatzsignals nur 40 km/h
Höchstgeschwindigkeit zugelassen sind.
Bei der Ausfahrt aus
Hürth-Kalscheuren wurde dem Lokführer am Vorsignal der Signalbegriff Vp2
(Langsamfahrt erwarten) und am Hauptsignal Hp2 (Langsamfahrt) signalisiert,
welches dieser mit der Wachsamkeitstaste der Indusi am Vorsignal quittierte als
Zeichen dass er dies Signalbild wahrgenommen hatte. Er verlangsamte seinen Zug
auf 53 km/h, wechselte auf das linke Gleis und beschleunigte auf 100 km/h. In
der Einfahrt Brühl sah er das Einfahrvorsignal in der Stellung Vr0 (Halt
erwarten). Der Lokführer bestätigte das Signalbild ebenfalls mit der
Wachsamkeitstaste und bremste. Das Einfahrsignal zeigte Hp0 (Halt). Als der Zug
sich dem Signal näherte, leuchtete das Ersatzsignal auf. Der Lokführer
betätigte die Befehlstaste der Indusi und fuhr mit 38 km/h am haltzeigenden
Hauptsignal vorbei. Durch diese Signalisierung ist laut den Vorschriften die
Geschwindigkeit bis zum folgenden Hauptsignal auf 40 km/h beschränkt.
Jedoch beschleunigte der Lokführer auf 90 km/h und fuhr an der
Baustelle vorbei. Nach Passieren des Endsignals der Baustelle beschleunigte er
weiter, wie in der La angegeben, auf 120 km/h. Möglicherweise vergaß der
Lokführer wegen der widersprüchlichen Signalisierung ab diesem Zeitpunkt, daß
er nur 40 km/h hätte fahren dürfen. Als er in den Personenbahnhof Brühl
einfuhr, hatte der Zug 120 km/h erreicht. Erst jetzt erkannte der Lokführer die
abzweigende Stellung einer Weiche. Bei dieser Geschwindigkeit blieb ihm jedoch
keine Zeit mehr zu reagieren. Mit 122 km/h, wie die spätere Auswertung des
Registrierstreifens der Indusi ergab, fuhr der Zug in den nur für 40 km/h zugelassenen
Abzweig. Die Gleise hielten der hohen Belastung nicht stand und brachen. Der
Zug entgleiste mit den bereits beschriebenen Folgen.
Warum der Lokführer beschleunigte, konnte auch in den Ermittlungen des
Eisenbahnbundesamtes nicht abschließend geklärt werden. Möglicherweise war der
Lokführer durch die Anweisungen in seinem Verzeichnis der Langsamfahrstellen
verwirrt. Unterstrichen wird diese These auch durch Aussagen von Lokführern,
die kurz vor dem D 203 die Baustelle passierten und ebenfalls unsicher waren,
welche Geschwindigkeit gelte. Das Eisenbahnbundesamt stellte daraufhin fest,
daß in der Betriebsanweisung und im Verzeichnis der Langsamfahrstellen mehrere
Fehler enthalten waren, die "im Zusammenspiel mit der komplizierten
Struktur des Bahnhofes Brühl sinnentstellend wirkten".
Weiterhin stellte sich
heraus, daß der Lokführer des Unglückszuges bei der Deutschen Bahn zweimal
durch die Prüfung gefallen war und seine Ausbildung bei der Häfen und
Güterverkehr Köln abgeschlossen hatte. Im Jahr 1999 erfolgte eine Übernahme
durch die Deutschen Bahn AG ohne erneute Prüfung. Der Abschlußbericht des
Eisenbahnbundesamtes vom 20. April 2000 bezeichnet die Ausbildung der Lokführer
bei der Bahn als ausreichend und die Sicherung der Baustelle sowie die Signalisierung
als korrekt.
Vor dem Kölner Landgericht wurde gegen den Lokführer und drei weiteren
Mitarbeitern der Bahn ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung in neun und
fahrlässiger Körperverletzung in 38 Fällen eröffnet. Das Verfahren wurde jedoch
am 25. Oktober 2001 wegen geringer Schuld eingestellt. Dem Lokführer wurde
lediglich ein Augenblickversagen aufgrund einer Fehlinterpretation angelastet.
Den übrigen Angeklagten wurden die fehlerhaften Betriebsanweisungen
vorgehalten. Diese hätten sich zwar an das Regelwerk gehalten, die daraus
resultierenden Gefahren jedoch nicht erkannt. Alle Angeklagten wurden zur
Zahlung einer Geldbuße an gemeinnützige Zwecke verurteilt.
Die
bei dem Unfall schwer beschädigte Lokomotive 101 092 wurde nach
dem Unfall
ausgemustert. Einzelne Komponenten wurden jedoch in einem Neubau
wiederverwendet, Rahmen und Lokkasten wurden verschrottet. Der Neubau,
die 101
092(II), wurde am 4. Dezember 2002 wieder in Dienst gestellt.
/th